Auto verkauft: was Verkäufer und Käufer jetzt tun müssen
Mit der Unterschrift ist der Verkauf nicht erledigt. Diese Schritte stehen danach an – die meisten „unverzüglich“.
Verkäufer
Den Verkauf unverzüglich der Zulassungsbehörde melden (Veräußerungsanzeige) – mit Name und Anschrift des Käufers. Viele Behörden bieten dafür ein Online-Formular an.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung informieren und die Daten des Käufers nennen. Die Kfz-Steuer endet automatisch mit der Ummeldung oder Außerbetriebsetzung.
Käufer
- Eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen; der Versicherer gibt Ihnen eine eVB-Nummer.
- Das Fahrzeug unverzüglich auf sich zulassen – vor Ort oder online über i-Kfz. Mitbringen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer, Ausweis, gültige HU und den Kaufvertrag.
- Die übernommene Versicherung des Verkäufers prüfen: Sie geht auf Sie über und kann innerhalb eines Monats nach dem Kauf gekündigt werden.
Häufige Fragen
Was heißt „unverzüglich“?
Ohne schuldhaftes Zögern – in der Praxis innerhalb weniger Tage nach dem Verkauf.
Erinnert mich jemand an die Schritte?
Wenn Sie den Vertrag hier erstellen, erinnern wir Sie per E-Mail an jeden Schritt.
Stand: 2026-11-03