Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto (privat)
Beim Autokauf zwischen Privatleuten gibt es keinen Formzwang – ein schriftlicher Vertrag schützt aber beide Seiten. Hier steht, was hineingehört, und Sie sehen ein Muster.
Muster ansehen (PDF)Beispiel mit erfundenen Daten und Wasserzeichen.
Muss der Vertrag schriftlich sein?
Nein, ein Kaufvertrag über ein Auto ist auch mündlich wirksam. Schriftlich lässt sich aber später beweisen, was vereinbart wurde – etwa Kilometerstand, bekannte Mängel und der Ausschluss der Gewährleistung.
Jede Partei erhält ein unterschriebenes Exemplar.
Was hinein muss
- Name, Anschrift und Ausweisdaten von Verkäufer und Käufer.
- Fahrzeugdaten: Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Kennzeichen, Erstzulassung, nächste Hauptuntersuchung (HU) und Kilometerstand.
- Kaufpreis in Zahlen und in Worten sowie Art und Zeitpunkt der Zahlung.
- Erklärungen des Verkäufers: Eigentum, Unfallfreiheit nach seinem Wissen und bekannte Mängel.
- Gewährleistungsausschluss – mit den gesetzlichen Ausnahmen (z. B. arglistig verschwiegene Mängel, § 444 BGB).
- Übergabe: Datum, Uhrzeit, Ort, übergebene Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Bericht) und Schlüssel.
- Unterschriften beider Parteien.
Häufige Fehler
- Tippfehler in der FIN – dann passt der Vertrag nicht zum Fahrzeug.
- Keine Uhrzeit der Übergabe: wichtig für Bußgelder und Unfälle am Übergabetag.
- Bekannte Mängel nicht aufgeschrieben – dann steht später Aussage gegen Aussage.
Häufige Fragen
Ist ein am Bildschirm unterschriebener Vertrag gültig?
Ja. Für den privaten Autokauf gibt es keinen Formzwang; die einfache elektronische Unterschrift mit Signaturnachweis genügt. Sie können den Vertrag auch ausdrucken und von Hand unterschreiben.
Wer meldet das Auto um?
Der Verkäufer zeigt den Verkauf unverzüglich der Zulassungsbehörde an, der Käufer meldet das Fahrzeug unverzüglich auf sich um.
Stand: 2026-11-03